NRW-Bank Darlehen

Der Traum vom eigenen Heim ist in Deutschland tief verwurzelt. Ein Zuhause bietet Sicherheit für die Familie, stärkt die Verbundenheit mit einem Ort und ist eine Absicherung für das Alter. Ein so großes Familienprojekt muss finanziert werden. Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK bieten für den Neubau, den Erwerb und den Umbau von Nichtwohngebäuden in Wohngebäude oder die Modernisierung einer Immobilie günstige Förderdarlehen mit langen Laufzeiten an. Ob Neubau, Erwerb, Umbau oder Modernisierung – nutzen Sie die Möglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung.
Wer wird gefördert?
Besonders Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen und Alleinerziehende werden durch die Wohnraumförderung unterstützt. Die Förderung ist breit aufgestellt und für viele möglich. Prüfen Sie mit dem Chancenprüfer, ob für Sie eine Förderung möglich ist:

Für alle Haushaltstypen gilt:
Eventuell sind Abzugsbeträge (z. B. bei Schwerbehinderung) möglich, die ein höheres Einkommen zulassen. Für bestimmte Einkünfte (z. B. Renteneinkünfte, Beamtenbesoldung) gelten abweichende Werte. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde beraten. Die entsprechenden Kontaktdaten und viele weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Neubau und Kauf
Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK unterstützen Familien in Nordrhein-Westfalen dabei, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Vor allem jungen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen fehlt oft das nötige Eigenkapital, um Wohneigentum gänzlich aus eigener Kraft zu schaffen. Langfristige Förderdarlehen sichern die aktuellen Niedrigzinsen, vermindern die Darlehensschuld durch Tilgungsnachlässe und werden teilweise als Ersatz für Eigenkapital anerkannt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder der Umbau von Gebäuden in Wohnraum. Hierzu werden zinsgünstige und langfristige Darlehen zur Verfügung gestellt, die die Finanzierung durch die Hausbank ergänzen.
Was gibt es zu beachten?
– Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer Person mit Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50.
– Vor Erteilung der Förderzusage darf nicht mit dem Bau begonnen werden (Vertragsabschluss zählt).
– Der notarielle Kaufvertrag zum Erwerb der Immobilie darf noch nicht abgeschlossen sein oder muss ein förderkonformes Rücktrittsrecht enthalten.
– Grundlage der Förderung sind die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB).
– Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) beantragt, in
deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Wie hoch ist das Darlehen?
Die maximale Höhe des Darlehens richtet sich nach der Gemeinde, in der Sie Ihre Immobilie bauen oder kaufen möchten. Alle Gemeinden sind in Kostenkategorien (K1 bis K4) eingeteilt. Hier finden Sie die Kategorie Ihrer Gemeinde:
Berechnung der Darlehenshöhe

Beispielrechnung
Förderfall:
Familie mit zwei Kindern baut ein Eigenheim in der
Kostenkategorie 3.
Gesamtkosten: 350.000 €

Eigenleistung
– 15% des Förderdarlehens können
als Eigenleistungsersatz anerkannt
werden. 28.500 €
– Eigenständig zu erbringende
Eigenleistung, davon die Hälfte
(12.000 €) aus eigenen Geldmitteln 24.000 €
Somit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

Wie sind die Konditionen?
Zinsen
– 0,5% p. a. für die ersten 25 Jahre fest;
Verlängerung um 5 Jahre ist einkommensabhängig
möglich
Verwaltungskostenbeitrag
– 0,5% p. a.;
die Berechnung erfolgt vom jeweiligen Restkapital
Tilgung
– neue Objekte: 1% p. a. (Annuitätendarlehen)
– gebrauchte Objekte: 2% p. a. (Annuitätendarlehen)
Tilgungsnachlass (Teilschulderlass)
– 10% des Förderdarlehens
– 50% der Zusatzdarlehen für Standortaufbereitung,
BEG Effizienzhaus 40 Standard sowie Bauen mit
Holz
Auszahlung
– 100%
Auszahlungsraten Neubau
– 40% bei Baubeginn
– 40% nach Fertigstellung des Rohbaus
– 20% bei Bezugsfertigkeit
Auszahlungsraten Kauf (auch Ersterwerb)
– 100% nach Abschluss des Kaufvertrags und
Lastenübergang, ggf. Bezugsfertigkeit
Rückzahlung und Sicherung
Der Tilgungsnachlass reduziert Ihre Darlehensschuld. Auch bei der Eintragung der Hypothek sparen Sie
dadurch. Ihre Rate (Tilgung, Zinsen, Verwaltungskostenbeitrag) wird nur vom reduzierten Darlehen
berechnet.
Hinweis: Zusätzlich fallen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Verwaltungsgebühren an
Wie kann die Eigenleistung dargestellt werden?
15% der Gesamtkosten müssen als Eigenleistung
erbracht werden.
Das können sein:
– eigene Geldmittel (mindestens die Hälfte)
– Selbsthilfe
– nicht durch Grundschulden belastete Teile des
Baugrundstücks
15% des Förderdarlehens können auf
die Eigenleistung angerechnet werden.
Informieren Sie sich auch online. Hier finden Sie ebenfalls die Kontaktdaten Ihrer Bewilligungsbehörde:
Welche Zusatzdarlehen gibt es?
Zur Aufbereitung von nicht baureifen Grundstücken, zum Bauen mit Holz, für Bauvorhaben im BEG Effizienzhaus 40 Standard und für barrierefreie Objekte können weitere Darlehen beantragt werden. Ergänzungsdarlehen Reicht zur Deckung der Gesamtkosten das Förderdarlehen
nicht aus und kommt ein Hausbankdarlehen zur Restfinanzierung nicht infrage, kann ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2.000 € bis maximal 50.000 € beantragt werden. Sprechen Sie hierzu Ihre Bewilligungsbehörde an und
erfahren Sie mehr zu den Konditionen.

Modernisierung
Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden schon erfüllt hat, muss diese auch in Schuss halten – zum Beispiel energetisch optimieren, Barrieren abbauen oder den Einbruchschutz verbessern. Das Land NordrheinWestfalen und die NRW.BANK fördern Modernisierungsmaßnahmen am Eigenheim mit bis zu 100% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Was wird gefördert?
Alle Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden, zum Beispiel:
– energetische Modernisierung
– Abbau von Barrieren
– Sicherungen vor Extremwetterereignissen
– Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
– Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine
angemessene Wohnraumversorgung
– Verbesserung des Einbruchschutzes
– Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
– Instandsetzungen, sofern sie nicht den Großteil der
Maßnahmen ausmachen
Das Wohngebäude muss mindestens seit fünf Jahren
fertiggestellt sein.
Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige und langfristige Darlehen.
Wie hoch ist das Darlehen?
Die Maximalsumme beträgt 150.000 € je Wohnung oder Eigenheim. Das Darlehen beträgt bis zu 100% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Das heißt: Eigenleistungen sind bei Modernisierungen nicht vorgeschrieben. Darlehen unter 5.000 € werden nicht gewährt (Bagatellgrenze). Ihre Immobilie kann bis zum
Darlehenshöchstbetrag mehrfach gefördert werden.
Bis zu 35% des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass).
Wie hoch sind die Konditionen?
Zinsen
– 20 oder 25 Jahre Zinsfestschreibung
– 15 Jahre zinsfrei, danach 0,5% p. a. für den Zeitraum der Zinsfestschreibung
– danach marktübliche Verzinsung des Darlehens
Verwaltungskostenbeitrag
– 0,5% p. a.;
die Berechnung erfolgt vom jeweiligen Restkapital
Tilgung
– 2% p. a. (Annuitätendarlehen)
Tilgungsnachlass (Teilschulderlass)
– 25% des Gesamtdarlehensbetrags
– zzgl. 5% bei Erreichen des BEG-Standards
„Effizienzhaus 85“
– zzgl. 5% bei zertifizierten ökologischen Dämmstoffen
– 50% bei Umbau für Schwerbehinderung/Pflegegrad
Auszahlung
– 100%
Auszahlungsraten
– 50% bei Beginn der Maßnahme
– 50% nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises
Rückzahlung und Sicherung
Der Tilgungsnachlass reduziert Ihre Darlehensschuld. Auch bei der Eintragung der Hypothek sparen Sie dadurch. Ihre Rate (Tilgung, Zinsen, Verwaltungskostenbeitrag) wird nur vom reduzierten Darlehen berechnet.
Hinweis: Zusätzlich fallen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde Verwaltungsgebühren an.
Glossar
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Förderangebote des Bundes unterstützen Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus
von Gebäuden mit Zuschüssen und Darlehen
Eigenleistung
Einen Teil der Finanzierung müssen Sie durch eigene Geldmittel, das eigene unbelastete Grundstück oder Selbsthilfe erbringen, um Ihre Belastung geringer zu halten und die Sicherheit der Kreditgeber zu erhöhen.
Ersterwerb
Erstmaliger Erwerb eines Objekts, das gegebenenfalls extra nach Ihren Wünschen errichtet wird. Die Beauftragung eines Generalunternehmens zur Errichtung eines Hauses ist kein Ersterwerb, sondern ein Neubau.
Gebäudeenergiegesetz
Enthält bautechnische und energetische Standardanforderungen für Wohn- und Bürogebäude. Ihre Architektin oder Ihr Architekt, die Verbraucherzentrale, Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater oder die EnergieAgentur Nordrhein-Westfalen können Sie hierzu beraten.
Gesamtkosten
Alle Kosten, die Sie aufwenden müssen, um Ihre Immobilie zu kaufen/bauen/modernisieren. Auch die Nebenkosten, beispielsweise Architektenhonorare, Grunderwerbsteuer, Notarkosten oder Maklergebühren, gehören dazu.
Haushalt
Alle Personen, die derzeit oder künftig in einer Gemeinschaft wohnen und wirtschaften.
Hausbank
Ihre kontoführende Bank/Sparkasse.
RL Mod
Die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen legt dar, welche Maßnahmen im Rahmen einer Modernisierung auf welche Weise unterstützt werden.
Selbsthilfe
Leistungen, die Sie selbst erbringen und deswegen keine Handwerkerin und keinen Handwerker beauftragen müssen. Die gesparten Arbeitskosten können Ihnen als Eigenleistung angerechnet werden.
Tilgungsnachlass
Verringert nach der kompletten Auszahlung Ihres Darlehens den Betrag, den Sie zurückzahlen beziehungsweise tilgen müssen.
WFB
Die Wohnraumförderungsbestimmungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen regeln alle Details zu gefördertem Wohnungsbau.
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